So pauschal kann man das vermutlich gar nicht sagen. Es kommt sicher immer auf den konkreten Ort an.
In meiner Heimatstadt haben wir auch einige schöne Flecken und dort habe ich beispielsweise beim Ordnungsamt nachgefragt, wer denn Eigentümer des konkreten Standorts war und an wen ich mich wenden müsste wenn ich von dort eine Drohne fliegen lassen kann.
Wenn es nicht ganz offensichtlich ist, kommt man ums Fragen vermutlich nicht herum.
Das Thema Bildrechte selbst ist natürlich nochmal ein ganz anderes großes Thema.
Ja das habe ich auch befürchtet. Ich dachte, es gibt vielleicht auch schon bestimmte „dronespots“, bei denen man auch ohne vorherige Genehmigung offiziell fliegen kann. Ich wundere mich immer über die zahlreichen Drohnenbilder und –videos im Netz und kann mir nur schwer vorstellen, dass da überall eine Starterlaubnis vorhanden ist.
Die Apps/Webseiten mit den freien Zonen sind zwar spitze, aber eine direkte Möglichkeit bei öffentlichen Plätzen eine Starterlaubnis anzufragen wäre perfekt 😊. Bis es soweit ist, muss man wohl weiterhin für jeden Ort die Ordnungsämter rechtzeitig „analog“ anfragen. Das erschwert natürlich einen spontanen Flug am Wochenende bei gutem Wetter.
Ich habe zwar eine geographische Allgemeinerlaubnis für mein Bundesland, aber starten darf ich trotzdem nicht überall.
Die Bildrechte und die DSGVO sind natürlich auch bei Drohnenbildern zu beachten. Was für die Aufnahmen einer normalen Kamera gilt, gilt auch für die der Drohne. Deswegen möchte ich auch keine Privatgrundstücke veröffentlichen, auch wenn nicht immer Personen zu sehen sind. Grundstücksdetails aus dieser Perspektive gehören auch nicht unbedingt ins Netz.
Dann werde ich mir mal ein paar geeignete Orte für meine Webseite suchen müssen und diese dann auch rechtzeitig anfragen.
Vielen Dank!