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Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? – 2023

Dima

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Wo man mit seiner Drohne 2023 fliegen darf, ist die häufigste Frage, die sich Drohnenpiloten stellen. Da das nicht immer ganz offensichtlich ist, klären wir in diesem Ratgeber auf und geben euch alle Informationen zur Beantwortung dieser Frage an die Hand.

Zum vollständigen Beitrag:
 
Gibt es auch öffentliche Plätze, von denen man ohne eine extra Start- und Landeerlaubnis fliegen darf? Nur weil man an einem Ort fliegen darf, heißt es ja noch nicht, dass man dort auch mit einer Drohne starten und landen darf, wenn man den Grundstücksbesitzer nicht kennt.
Ich bin auf der Suche nach Orten, von denen ich Bilder und Videos auch veröffentlichen darf. Private Grundstücke möchte ich nicht auf einer Homepage veröffentlichen.
 
Das ist ein gute Frage, selbst romantische Burgen oder Schlösser sind ja meist im Besitz von jemanden. Bei vielen Schlössern und Burgen sah ich auf der Website und vor Ort, extra Warnschilder, das man hier bitte nicht fliegen soll.
Aber an was für Orte hast du gedacht ?
 
Gibt es auch öffentliche Plätze, von denen man ohne eine extra Start- und Landeerlaubnis fliegen darf?
So pauschal kann man das vermutlich gar nicht sagen. Es kommt sicher immer auf den konkreten Ort an.
In meiner Heimatstadt haben wir auch einige schöne Flecken und dort habe ich beispielsweise beim Ordnungsamt nachgefragt, wer denn Eigentümer des konkreten Standorts war und an wen ich mich wenden müsste wenn ich von dort eine Drohne fliegen lassen kann.
Wenn es nicht ganz offensichtlich ist, kommt man ums Fragen vermutlich nicht herum.

Das Thema Bildrechte selbst ist natürlich nochmal ein ganz anderes großes Thema.
 
So pauschal kann man das vermutlich gar nicht sagen. Es kommt sicher immer auf den konkreten Ort an.
In meiner Heimatstadt haben wir auch einige schöne Flecken und dort habe ich beispielsweise beim Ordnungsamt nachgefragt, wer denn Eigentümer des konkreten Standorts war und an wen ich mich wenden müsste wenn ich von dort eine Drohne fliegen lassen kann.
Wenn es nicht ganz offensichtlich ist, kommt man ums Fragen vermutlich nicht herum.

Das Thema Bildrechte selbst ist natürlich nochmal ein ganz anderes großes Thema.
Ja das habe ich auch befürchtet. Ich dachte, es gibt vielleicht auch schon bestimmte „dronespots“, bei denen man auch ohne vorherige Genehmigung offiziell fliegen kann. Ich wundere mich immer über die zahlreichen Drohnenbilder und –videos im Netz und kann mir nur schwer vorstellen, dass da überall eine Starterlaubnis vorhanden ist.

Die Apps/Webseiten mit den freien Zonen sind zwar spitze, aber eine direkte Möglichkeit bei öffentlichen Plätzen eine Starterlaubnis anzufragen wäre perfekt 😊. Bis es soweit ist, muss man wohl weiterhin für jeden Ort die Ordnungsämter rechtzeitig „analog“ anfragen. Das erschwert natürlich einen spontanen Flug am Wochenende bei gutem Wetter.

Ich habe zwar eine geographische Allgemeinerlaubnis für mein Bundesland, aber starten darf ich trotzdem nicht überall.

Die Bildrechte und die DSGVO sind natürlich auch bei Drohnenbildern zu beachten. Was für die Aufnahmen einer normalen Kamera gilt, gilt auch für die der Drohne. Deswegen möchte ich auch keine Privatgrundstücke veröffentlichen, auch wenn nicht immer Personen zu sehen sind. Grundstücksdetails aus dieser Perspektive gehören auch nicht unbedingt ins Netz.

Dann werde ich mir mal ein paar geeignete Orte für meine Webseite suchen müssen und diese dann auch rechtzeitig anfragen.

Vielen Dank!
 
Das ist ein gute Frage, selbst romantische Burgen oder Schlösser sind ja meist im Besitz von jemanden. Bei vielen Schlössern und Burgen sah ich auf der Website und vor Ort, extra Warnschilder, das man hier bitte nicht fliegen soll.
Aber an was für Orte hast du gedacht ?
Ich dachte da eher an Orte, an denen man direkt mit der Drohne fliegen kann. Orte, die vielleicht auch speziell für Drohnenflüge geeignet sind und dadurch auch keiner gestört wird bzw. ein Risiko für Unfälle besteht. Natürlich sollten es auch schöne Plätze sein. Einen Acker finde ich jetzt nicht so spannend, um dort tolle Videos aufzunehmen.

Schlösser oder Burgen fallen da eher direkt raus. Ich denke nicht, dass diese sich in freien Flugzonen befinden und man für diese auch eine Starterlaubnis vom Eigentümer bekommt. Die wollen da bestimmt auch nicht rund um die Uhr Drohnen um ihr Grundstück haben, auch wenn es schöne Bilder sind. Das kann auch schnell gefährlich und teuer werden, wenn die Drohne da abdriftet und in eine geführte Gruppe stürzt oder ein 300 Jahre altes Fenster kaputt geht.

Fotos und Videos darf man ja von (fast) allen Gebäuden machen und veröffentlichen, aber nur wenn man sie von einem frei zugänglichen und für jeden erreichbaren Ort aus macht. Mit der Drohne um eine Burg zu fliegen gehört da eher nicht dazu.

Das Schloss ist zumindest ein super Beispiel. Vielen Dank für deine Anwort!

Vielleicht hat noch jemand Ideen für tolle Plätze zwischen einem langweiligen Acker und einem Schloss, für die man auch recht unkompliziert eine Starterlaubnis bekommt.
 
Wenn man es genau nimmt, darf man eigentlich gar nicht spontan fliegen. Jeder Flecken Erde hat irgendeinen Eigentümer. Eh man da alle Genehmigungen hat, ist die Lust am Fliegen vorbei.
Menschenansammlungen meide ich grundsätzlich wegen eventueller Diskussionen. Für einen Flug über Wald und Feld frag ich niemanden. Bis jetzt gab es keine Probleme eher Interesse von Spaziergängern.
 
Hallo Dima,
wo ich fliegen möchte, Droniq App zeigt NOTAM.Was bedeutet das genau bei diesem Fall?521ECC7B-B7B8-42AB-8A5D-D6343F0CAF30.png
 
wo ich fliegen möchte, Droniq App zeigt NOTAM.Was bedeutet das genau bei diesem Fall?
NOTAMs sind temporäre Hinweise für einen Luftraum, die dazu führen können, dass in der genannten Zeit dort nicht geflogen werden kann. Es sollten eigentlich immer weitere Informationen dazu stehen. Vermutlich unter "Beschreibung".
Das Start- und Enddatum steht ja dort. Man sollte in der Regel also Flüge in genau diesem Zeitraum vermeiden.
 
Wisst ihr zufällig wie das mit dem Drohnefliegen in der Schweiz ist? Muss ich mich da nochmal registrieren oder nicht? Möchte mit der mini 2 fliegen. Sie ist in Deutschland angemeldet und auch versichert. Die Versicherung ist auch in der Schweiz gültig.
 
Wisst ihr zufällig wie das mit dem Drohnefliegen in der Schweiz ist? Muss ich mich da nochmal registrieren oder nicht? Möchte mit der mini 2 fliegen. Sie ist in Deutschland angemeldet und auch versichert. Die Versicherung ist auch in der Schweiz gültig.
Seit diesem Jahr hat die Schweiz auch die EU-Drohnenverordnung übernommen. Dadurch gilt deine Registrierung auch dort :)
Für weitere Fragen ist diese Seite sicher der erste Anlaufpunkt: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html
 
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